a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
c) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
a) Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.
c) Vielfach werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker schriftlich zu erklären.
d) Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. § 3 Mitwirkung des Patienten Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
a) Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart sind, gelten die Sätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in der aktuellen Fassung. Private Krankenversicherungen oder -Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag. Das zwischen dem Heilpraktiker und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen oder sonstigen Stellen Erstattungen erhält oder nicht. Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte Termine werden voll berechnet.
b) Die Honorare sind vom Patienten jeweils nach der Behandlung in bar zahlen. Auf Wunsch erhält der Patient eine Rechnung nach den jeweils gültigen Sätzen der GebüH.
c) Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz b) abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen.
d) In dem Fall des Absatzes c) ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.
e) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktiker Honorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist.
f) Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Heilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen. Vom Heilpraktiker für den Patienten bestellte Arzneimittel oder andere Waren sind vom Patienten mit der Apotheke direkt selbst abzurechen, der Heilpraktiker wird nicht als Zwischenhändler die Zahlung vorerst übernehmen. Kampo Medizin wird von der Kronen Apotheke Wuppertal auf Rechnung zugestellt.
g) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
a) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
b) Soweit der Heilpraktiker im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz b den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Heilpraktikerleistungen nach § 2 Absatz b nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
c) Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
a) Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
c) Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
d) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
e) Handakten werden vom Heilpraktiker 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
Auf Wunsch erhält der Patient eine Rechnung nach den jeweils gültigen Sätzen der GebüH. Rechnungen, die 10 Tage nach Rechnungszugang nicht bezahlt wurden, sollten diese nicht nach der Behandlung in bar gezahlt worden sein, werden einmalig gemahnt und danach einen Inkassounternehmen übergeben.
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Die Massagen dienen ausschließlich dem Wohlbefinden und der Entspannung. Die Massagen stellen keine Therapie dar und sollen auch kein Ersatz für einen Besuch beim Arzt und beim Heilpraktiker sein. Es werden keine Diagnosen gestellt oder Heilversprechen abgegeben.
Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschwiegen hat, sind wir von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt war und für den Masseur nicht ersichtlich war. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden in den Räumen der Praxis. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Sofern Sie unter gesundheitlichen Störungen leiden, sollten Sie Rücksprache mit einem Arzt oder Therapeuten halten.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Buchung einer Sitzung erfolgte oder eine Ware / ein Gutschein bestellt wurde. Der Weg, der für die Buchung oder Bestellung gewählt wurde (telefonisch oder per Mail), spielen hierbei keine Rolle.
Ich bitten Sie, vor der Massage nach Möglichkeit zu duschen oder zu baden. Von einer Massage mit vollem Magen oder unter Alkoholeinfluss wird abgeraten. Im Fall einer kurzfristigeren Verhinderung kann eine Ersatzperson den Termin übernehmen.
Die Massagezeit beinhaltet die Zeit zum Aus- und Ankleiden, sowie zum Nachruhen. Bei Kunden die mit Verspätung zu einem Termin kommen, reduziert sich die Massagezeit entsprechend.
Der Kunde ist gehalten, den angesetzten Termin für eine Leistung einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Für eine bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistung hat der Kunde keinen Ersatzanspruch. Ein Rücktritt muss telefonisch mindestens 24 Stunden vorher, vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Bei Nichtinanspruchnahme einer gebuchten Leistung ist der Kunde verpflichtet, den vollen vereinbarten Preis für die gebuchte Leistung zu zahlen. Eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin bleibt kostenfrei. Sollte der Kunden nach dieser Zeit einen vereinbarten Termin stornieren, werden die vollen Kosten erhoben. Bei einer Reservierung mit einem Gutschein, wird dieser zu 100 Prozent verrechnet. Das gilt ebenfalls für ein unentschuldigtes Nichterscheinen zu einem gebuchten Termin.
Die Vergütung für die durch mich erbrachten Leistungen erhebe ich nach Durchführung der Behandlung sofort in bar oder durch Einlösung Ihres Gutscheins, letzteres je nach eingetragener Leistung im Gutschein eventuell mit Aufzahlung. Der Kauf eines Gutscheins im Studio ist in bar zu bezahlen. Der Preis ist nicht verhandelbar. Für eine von Ihnen gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen.
Der Gutschein kann nur in Höhe des für den Gutschein bezahlten Betrags eingelöst werden und ausdrücklich nicht nach der auf dem Gutschein genannten Leistung. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 1 Jahr gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Ich/wir haften nicht für den Verlust von Gutscheinen und sind nicht zu deren Ersatz verpflichtet. Gutscheine sind auf eine andere Person übertragbar.
Zum Einlösen des Gutscheines muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Können Sie den mit mir vereinbarten Termin nicht einhalten, muss dieser unter Berücksichtigung der unter Rücktritt / Nichterscheinen genannten Fristen von Ihnen abgesagt werden. Erfolgt keine
Terminabsage innerhalb der unter Rücktritt / Nichterscheinen genannten Fristen, behalte ich mir das Recht
vor, die in Rücktritt / Nichterscheinen genannte Vergütung vom Gutscheinwert abzuziehen. Der Gutschein
kann bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage des Termins seine Gültigkeit verlieren und wird dann als eingelöst betrachtet.
Gutscheine können nicht in bar ausgezahlt werden.
Die mir mitgeteilten Gesundheitsangaben werde ich mit strengster Vertraulichkeit behandeln, sodass Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Ich lege größten Wert auf die Einhaltung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten. An mich übermittelte Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse verwende ich ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung Ihrer Behandlung. Ihre Daten werden von mir nicht an Dritte weitergegeben.
Es gelten immer die jeweils aktuelle Preisliste und die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils letzte Preisliste verliert mit Erscheinen der Neuen ihre Gültigkeit. Die Geschäftsinhaberin behält sich Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Heilpraktiker Jörg Blohm
Detmolder Str. 53
10715 Berlin-Wilmersdorf
Mo.:Geschlossen
Di. – Do.:10:00 – 19:00
Fr.:10:00 – 18:00
Sa. & So.:Geschlossen